Familienrecht

 

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie kompetent zu allen rechtlichen Fragen rund um die Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und nehme Ihre Interessen auch vor Gericht wahr.  

 

Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen eines Scheidungsverfahrens und die Grundsätze des Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrechtes sowie das Zugewinn- und Versorgungsausgleichsverfahren.  

 

Sind Sie mit Ihrem Ehepartner Miteigentümer eines Hausgrundstücks, berate ich Sie hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung und Haftung für gemeinsam aufgenommene Kredite.

 

Viele, mit einer Scheidung zusammenhängende Probleme, lassen sich in einem Vierer-Gespräch mit Ihrem Ehepartner und dessen Rechtsbeistand einvernehmlich regeln. Hierdurch versuche ich, langjährige Prozesse mit Ihrem Ehepartner zu vermeiden. Dies schont den Geldbeutel und Ihre Nerven.  

 

Über Erfahrung verfüge ich auch im internationalen Familienrecht. So berate ich Sie gerne über die Voraussetzungen einer Scheidung, wenn für Ihre Ehe das deutsche Recht nicht gilt.

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Familienrecht ist der Elternunterhalt. Kommt ein Elternteil von Ihnen ins Pflegeheim und reicht die eigene Rente bzw. das Vermögen nicht aus um die Kosten zu tragen, errechne ich den zu zahlenden Elternunterhalt.