Forderungseinzug

Unter Forderungseinzug verstehe ich meine Tätigkeit, die dem Gläubiger einer Forderung dient, um diese gegenüber seinem Schuldner durchzusetzen.

 

Die schlechte Zahlungsmoral ist ein immer wieder auftretendes Thema, das viele Gewerbebetreibende, Freiberufler oder Selbstständige betrifft und dazu führt, dass Forderungen nicht, nicht schnell oder nur teilweise realisiert werden können. Dies führt dann oftmals zu eigenen Liquiditätsengpässen.

 

Erst wenn Sie einen so genannten Vollstreckungstitel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis) erlangt haben, können Sie Ihre Forderung zwangsweise durchsetzen.

 

Welche Vollstreckungsmöglichkeit den schnellsten Erfolg verspricht, erläutere ich Ihnen gerne.

 

Oft ist es z. B. nicht sinnvoll, eine Mobiliarpfändung durchzuführen. Bei dieser wird auf Antrag des Gläubigers der Gerichtsvollzieher zum Schuldner gesandt, um dort in Wohn- und Geschäftsräumen nach pfändbaren egenständen zu suchen. Häufig erfolglos.

 

Wesentlich effektiver ist in der Regel die Pfändung von Bankkonten des Schuldners. Bis auf Ausnahmen bleibt das gepfändete Bankkonto bis zur Erfüllung der Verbindlichkeiten gesperrt. Auch wenn auf dem Konto kein Guthaben vorhanden ist führt die Pfändung oft dazu, dass der Schuldner sich bemüht, die Forderung schnellstmöglich zu begleichen um sein Bankkonto wieder „frei“ zu bekommen.  



Sämtliche Einzelheiten bespreche ich gerne mit Ihnen und erläutere Ihnen auch die entstehenden Kosten.