Verkehrsrecht

 

Bereits seit über 20 Jahren bin ich auf dem Bereich des Verkehrsrechtes tätig. Insbesondere übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung von Verkehrsunfallsachen und erledige den lästigen „Papierkram“ mit den Haftpflichtversicherern. Ich helfe Ihnen bei der schnellen effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies betrifft auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade hier ohne anwaltliche Hilfe zu geringe Beträge durch die Versicherungen gezahlt werden.  

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Verkehrs- sordnungswidrigkeitenrecht. Gern überprüfe ich Ihre Bußgeldbescheide. Da es z. B. diverse Geschwindigkeitsmessmethoden gibt, ist die Überprüfung der Korrektheit der Messung für einen Laien kaum möglich. 

 

Auch in Verkehrsstrafsachen z. B. Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahr- ten, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung/Tötung übernehme ich Ihre Verteidigung. Lassen Sie sich möglichst umgehend beraten, da wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat schon im Ermittlungsverfahren der vorläufige Fahrerlaubnisentzug droht.  

 

Ist jemand bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt oder getötet worden besteht die Möglichkeit, neben der Staatsanwaltschaft durch Erhebung der Nebenklage Einfluss auf das eingeleitet Strafverfahren gegen den Unfallverursacher zu nehmen.  

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit ich Ihr spezielles verkehrsrechtliches Problem ausführlich mit Ihnen erörtern kann. Selbstverständlich kläre ich Sie zu Beginn meiner Tätigkeit übe die voraussichtlich entstehenden Kosten auf.