Vertragsrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie auch bei der Abfassung von Eheverträgen bevor diese von einem neutralen Notar beurkundet werden.  Ältere Eheverträge mit darin enthaltenen Regelungen zur Gütertrennung, wechselseitigem Unterhaltsverzicht und Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind häufig unwirksam. Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner berate ich Sie, ob Sie trotz eines abgeschlossenen Ehevertrages Ansprüche durchsetzen oder sich gegen zu erwartende Ansprüche erfolgreich verteidigen können.  

 

Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erläutere ich Ihnen, ob es nicht sinnvoll ist, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Gerade wenn während der Partnerschaft Vermögen erworben wird, sollte eine vertragliche Regelung getroffen werden für den Fall der Beendigung. Im Gegensatz zu Ehepartnern haben Lebensgefährten weder ein gesetzliches Erbrecht noch einen Zugewinnausgleichsanspruch. Auch wenn kein nennenswertes Vermögen gebildet wird sollte geregelt werden, wer nach der Trennung die Wohnung übernimmt, was mit dem Hausrat geschehen und wer für entstandene Schulden aufkommen soll.